AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von Callosa Consulting GmbH, Herrmann-Blenk-Straße 22, 38108 Braunschweig, E-Mail: hello@callosa.de (nachfolgend »Auftragnehmerin«) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend »Auftraggeber«)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Die Auftragnehmerin schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Die Auftragnehmerin bleibt hierbei alleinige Vertragspartnerin des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für die Auftragnehmerin ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt die Auftragnehmerin – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Die Auftragnehmerin erbringt als selbständige Unternehmerin folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber Gegenstand des Unternehmens ist die Projektleitung und -begleitung im Bereich Mobilität, Verkehr, Zukunft der Arbeit, Innovation, Digitalisierung, IT, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Werbung, Veranstaltungsmanagement, Beratung von privaten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, Vermittlung von Aufträgen und Personal an Dritte, Bereitstellung von Personal für spezifische Aufgaben auf Zeit und die Durchführung von Veranstaltungen. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Gründung, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen nan bestehenden oder neu zu errichtenden in- und ausländischen Unternehmen sowie die Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften wie auch die Ausübung der Holding-Funktion hinsichtlich anderer Gesellschaften.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber.
2.3 Die Auftragnehmerin erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem nach neuesten Regelungen und Erkenntnissen.
2.4 Die Auftragnehmerin ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet.Sie ist bei der Durchführung ihrer Tätigkeit jedoch nicht etwaigen Weisungen desAuftraggebers im Hinblick auf die Art, den Ort sowie die Zeit der Leistungserbringung unterworfen.Sie wird allerdings bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei ihrer Tätigkeit
und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügungzu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist die Auftragnehmerin gegenüberdem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift
»Haftung/Freistellung« bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist die Auftragnehmerin vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z. B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5. Haftung/Freistellung
5.1 Die Auftragnehmerin haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt die Auftragnehmerin fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Auftragnehmerin nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Auftragnehmerin für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Auftragnehmerin aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Die Auftragnehmerin hat alle ihr überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Auftraggebers zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Die Auftragnehmerin hat dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Die Auftragnehmerin wird alle ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag kenntlich gemachten Vorgänge streng vertraulich behandeln. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGBs lückenhaft oder unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem AGB-Inhalt und dessen objektiver Bestimmung am nächsten kommt. Eine Regelungslücke wird mit einer wirksamen und sinnhaften Regelung gefüllt.
8.3 Der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere der Auftragnehmerin die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per EMail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand 13.02.2024
Callosa Consulting GmbH